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Magazine by UseTree
Eine Frau im Rollstuhl und ein Mann stehen bzw. sitzen gemeinsam vor einem Laptop in einem modernen Büro oder Arbeitsumfeld. Beide Personen lächeln und blicken auf den Bildschirm. Die Frau trägt eine hellblaue Bluse, der Mann ist lässig mit Hoodie und T-Shirt gekleidet. Die Atmosphäre wirkt freundlich und konzentriert, was auf eine produktive Zusammenarbeit hindeutet. Das Bild vermittelt Inklusion, digitale Teilhabe und eine barrierefreie Arbeitsumgebung.
Neues Lesezeit 2 min | 27.06.2025

Das BFSG gilt: Wer digital ausschließt, handelt jetzt gesetzeswidrig

Digitale Barrierefreiheit ist keine Kür mehr – sie ist Pflicht. Seit dem 28. Juni 2025 schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefreie B2C-Produkte gesetzlich vor. Wer digitale Angebote entwickelt, muss alle mitdenken – oder riskiert rechtliche Konsequenzen.

by Usetree Redaktion

Barrierefreiheit im digitalen Raum ist kein „Nice-to-have“ mehr – sie ist seit dem 28. Juni 2025 verbindlich. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen. Gemeint sind alle B2C-Produkte: von Apps über Smartphones bis hin zu Bank- und Ticketautomaten.

Was verlangt das BFSG?

Kurz gesagt: Produkte, die ab dem 28. Juni 2025 neu auf den Markt kommen, müssen nun sofort barrierefrei sein – ohne Übergangsfrist. Für bestehende Produkte gilt eine Nachbesserungsfrist bis 2030.

Warum das alle betrifft

Digitalisierung ohne Inklusion ist Exklusion. Menschen mit Behinderungen erleben tagtäglich digitale Hürden, die leicht vermeidbar wären: nicht lesbare PDFs, Apps ohne VoiceOver-Unterstützung, Online-Shops ohne Tastaturnavigation. Das BFSG setzt dem ein Ende – zumindest rechtlich.

Was heißt digitale Barrierefreiheit konkret?

Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen digitale Produkte nutzen können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten. Das betrifft unter anderem:

  • Unterstützung von Screenreadern für Menschen mit Sehbehinderung
  • Vollständige Bedienbarkeit per Tastatur
  • Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos
  • Deutliche Farbkontraste und Alternativtexte für Bilder
  • Kompatibilität mit Hilfsmitteln wie Braille-Tastaturen
  • Verzicht auf flackernde Inhalte, die gesundheitlich riskant sein können

Und wenn Unternehmen das ignorieren?

Die Marktüberwachungsbehörden kontrollieren die Einhaltung des BFSG. Wer die Vorgaben missachtet, muss mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Aufforderung zur Nachbesserung
  • Einschränkung oder Verbot der Bereitstellung des Produkts
  • Rückruf vom Markt
  • Bußgelder bis zu 100.000 Euro

Auch Verbände können klagen – stellvertretend für ganze Nutzergruppen. Das macht Barrierefreiheit auch zu einem juristischen Risiko.

UseTree macht digitale Barrierefreiheit machbar

Wir begleiten Unternehmen bei der BFSG-konformen Umsetzung ihrer digitalen Produkte – mit Erfahrung, Expertise und echter Nutzerorientierung.

Unsere Leistungen:

  • Beratung: Strategien und Lösungen, passgenau auf Produkt und Zielgruppe
  • Expert-Review: Fachliche Prüfung durch unsere Accessibility-Expert:innen
  • BFSG-Testing: Tests mit Menschen mit Behinderungen zur Praxistauglichkeit
  • Konzept, Umsetzung & Dokumentation: Unterstützung über alle Phasen hinweg
  • Komplettlösung: Ein Partner für alle Aspekte der gesetzlichen Umsetzung

Unser Ziel: Digitale Teilhabe. Für alle.

Barrierefreiheit ist kein bürokratischer Haken – sie ist ein Qualitätsmerkmal, ein Menschenrecht und ein Zukunftsthema. Mit UseTree entwickeln Sie nicht nur rechtskonforme, sondern wirklich nutzbare digitale Produkte.

echte Teilhabe. UseTree unterstützt Unternehmen dabei, digitale Produkte für alle zugänglich und benutzbar zu machen – von Anfang an.

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