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Magazine by UseTree
Gute Frage Lesezeit 3 min | 28.08.2015

Datenschutz von Wearables

Vielen Bürgern scheint gar nicht bewusst zu sein, welche Gefährdungspotentiale die unsichere Speicherung und Übermittlung von Daten hat. Aber auch der Umgang mit Daten ist immer noch sehr sorglos.

by Usetree Redaktion

Gut jeder Dritte gab in einer Befragung an, er/sie wäre bereit, wichtige Gesundheitsdaten an die Krankenkasse weiterzuleiten. Möglich ist das zum Beispiel im Gesundheitsprogramm „Vitality“ von Generali: Versicherte erhalten Prämien für gesundheitsbewusstes Verhalten, welches auch mithilfe von Wearables1 überwacht wird. Durch Sport, wahrgenommene Arzttermine und gesunde Ernährung kann man Rabatte für Fitnessstudiomitgliedschaften, Reisen etc. und auch Prämiennachlässe beim Versicherungsschutz bekommen. Netzpolitiker Konstantin von Notz sieht darin eine Verletzung des Solidarprinzips: Dadurch, dass Personen bevorzugt werden, die freiwillig ihre Daten zur Verfügung stellen, werden – auf lange Sicht – diejenigen benachteiligt, die das nicht tun (vgl. Interview).

Datenschutz scheint oft als Gegenspieler von Effizienz zu fungieren. Wer sorglos alle persönlichen Daten von sich einer App zur Verfügung stellt, der erfährt das optimale Nutzungserlebnis. Die App liefert zum Beispiel personalisierte Vorschläge, nutzt den GPS-Standort für eine einfache Lokalisierung oder berechnet den täglichen Energieumsatz auf Basis von Gewicht, Geschlecht, etc. Viele Applikationen ermutigen Nutzer, immer mehr Daten anzugeben („20% Vervollständigen Sie jetzt Ihr Nutzerprofil!“). Auf der anderen Seite kostet Softwareentwicklung Geld und das lässt sich über Daten gut generieren. Den Wenigsten ist bewusst, dass sie mit ihren Daten für eine Dienstleistung bezahlen (bspw. Facebook). Verantwortlich ist eigentlich der Nutzer selber, der bestimmen muss, wie viel ihm seine Daten wert sind. Aber dafür muss er erst mal wissen, welche Daten von einer Applikation genutzt werden.

Deshalb ist besonders der Gesetzgeber gefordert, der dafür sorgen muss, dass Unternehmen dem Nutzer bzw. Kunden klar kommunizieren, welche Daten gesammelt werden und was zum Schutz der persönlichen Daten unternommen wird. Nach §34 BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) kann jede Person einmal im Jahr die gespeicherten Daten von Unternehmen kostenlos anfordern. Auch mit dem Ziel diese ggf. berichtigen, sperren oder löschen zu lassen. In der Praxis ignorieren die Unternehmen die Anfragen häufig oder beantworten sie nicht richtig.

Letztendlich sollten auch Entwickler Produkte so gestalten, dass sie die Privatsphäre ihrer Nutzer respektieren und ihre Daten schützen. So fordert das auch die Association for Computing Machinery (ACM) im Moralcodex für Softwareentwickler (Software Engineering Code of Ethics and Professional Practice Version 5.2). Lösungsansätze wären zum Beispiel Sparsamkeit (verantwortungsvoller Umgang) bei der Erfassung und dem Austausch von Daten, d.h. nur solche Daten erfassen und austauschen, die für die Bedienung der App wichtig sind.

Der 1. Teil des Datenschutz-Blogbeitrags demonstrierte, wie unsicher Wearables beim Speichern und Übermitteln von Daten sind und mit welchen Risiken der Missbrauch von Daten verbunden sein kann.

1 Wearables (von eng. Wearable Computing) bezeichnen tragbare Computersysteme (z.B. Smartwatches, Google Glass, Nike+); hauptsächliche Tätigkeit ist dabei eine vom Computer unterstützte Tätigkeit in der realen Welt.

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Bildquelle: unsplash.com