Digitale Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“ mehr. Seit dem 28. Juni 2025 ist sie gesetzlich vorgeschrieben: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen so zu gestalten, dass alle Menschen sie nutzen können.
Das betrifft alle B2C-Produkte – von Apps und Websites über Smartphones bis hin zu Bank- und Ticketautomaten. Ziel des Gesetzes: digitale Teilhabe für alle.
Was das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) fordert
Ab dem 28. Juni 2025 gilt: Neue Produkte müssen sofort barrierefrei sein – es gibt keine Übergangsfrist. Für bestehende Produkte gilt eine Nachbesserungsfrist bis 2030.
Damit setzt das BFSG neue Standards für digitale Zugänglichkeit, die Unternehmen aktiv umsetzen müssen.
Warum digitale Barrierefreiheit alle betrifft
Digitalisierung ohne Inklusion ist Exklusion. Millionen Menschen in Deutschland erleben täglich digitale Barrieren: nicht lesbare PDFs, Apps ohne VoiceOver-Unterstützung, Online-Shops ohne Tastaturnavigation.
Das BFSG schafft hier Verbindlichkeit. Es sorgt dafür, dass Barrierefreiheit kein freiwilliger Zusatz mehr ist, sondern gesetzlicher Standard und ein entscheidender Faktor für Usability, Markenvertrauen und Kundenzufriedenheit.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit konkret?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen digitale Produkte und Services nutzen können – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Fähigkeiten.
Dazu gehören unter anderem:
- Screenreader-Unterstützung für Menschen mit Sehbehinderung
- Vollständige Tastaturbedienung ohne Maus
- Untertitel und Audiodeskriptionen für Videos
- Hohe Farbkontraste und Alternativtexte für Bilder
- Kompatibilität mit Hilfsmitteln wie Braille-Tastaturen
- Verzicht auf flackernde Inhalte, die gesundheitlich riskant sein können
Diese Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards wie der EN 301 549 und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Was passiert bei Verstößen gegen das BFSG?
Die Marktüberwachungsbehörden kontrollieren die Einhaltung des Gesetzes. Unternehmen, die gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verstoßen, müssen mit Konsequenzen rechnen:
- Aufforderung zur Nachbesserung
- Einschränkung oder Verbot der Bereitstellung
- Rückruf vom Markt
- Bußgelder bis zu 100.000 Euro
Zudem können Verbände klagen, stellvertretend für ganze Nutzergruppen. Damit wird Barrierefreiheit nicht nur zu einem ethischen, sondern auch zu einem rechtlichen Risiko.
BFSG-konforme Umsetzung mit UseTree
UseTree macht digitale Barrierefreiheit umsetzbar. Wir begleiten Unternehmen bei der BFSG-konformen Umsetzung – mit Erfahrung, Expertise und echter Nutzerorientierung.
Unsere Leistungen:
- Beratung: Strategien und Lösungen, passgenau auf Produkt und Zielgruppe
- Expert-Review: Fachliche Prüfung durch unsere Accessibility-Expert:innen
- BFSG-Testing: Tests mit Menschen mit Behinderungen – für echte Praxistauglichkeit
- Konzept, Umsetzung & Dokumentation: Begleitung über alle Projektphasen hinweg
- Komplettlösung: Ein Partner für alle Aspekte der gesetzlichen Umsetzung
Unser Ziel: Digitale Teilhabe. Für alle.
Barrierefreiheit ist kein bürokratischer Aufwand. Sie ist ein Qualitätsmerkmal, ein Menschenrecht und ein Zukunftsthema.
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